Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JurPC
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
Handy Logos II - aufrecht.de
Schutz von Handy-Logos II.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an urheberrechtlichen Schutz von Handy-Logos als Werke der bildenden Kunst; Urheberrechliche und wettbewerbsrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Benutzung von Handy-Logos; Anforderungen an Werke zur Anerkennung als bildende Kunst; ...
- Judicialis
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4
Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit von Handy-Logos II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Handy-Logos
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.03.2002 - 308 O 370/01
- OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
Papierfundstellen
- MMR 2004, 407
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93
Silberdistel
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
Dabei kann im vorliegenden Fall allerdings dahinstehen, ob es sich bei Handy-Logos auch um dem Geschmacksmusterschutz zugängliche angewandte Kunst handelt, für die der Bundesgerichtshof einen höheren Grad von Eigentümlichkeit und Originalität verlangt, um auch Urheberrechtsschutz zubilligen zu können (zuletzt BGH GRUR 95, 581, 582 "Silberdistel"). - OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03
Handy-Logos I
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
Die Anlage K 1 und die Anlage K 1 aus dem Parallelverfahren 5 U 137/03 belegen, dass es zu allen Themen, die der Kläger für seine Logos verwendet, ähnliche Logos gibt, die z.T. sogar aufwendiger gestaltet sind als diejenigen des Klägers. - KG, 26.09.2000 - 5 U 4026/99
Urheberschutz; Bildende Kunst; Plastische Zeichnung; Schöpfungshöhe; Bachforelle; …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 148/03
Der Kläger beruft sich zur Begründung für die Schutzfähigkeit dieser Tierdarstellung auf die geringen Anforderungen, die das Kammergericht für die zeichnerische Darstellung einer Bachforelle hat genügen lassen (GRUR-RR 2001, 292).
- OLG Hamburg, 25.02.2004 - 5 U 137/03
Handy-Logos I
Schließlich zeigen die sonstigen Tierdarstellungen im Logo-Sortiment der Beklagten und der Beklagten im Parallelverfahren 5 U 148/03, dass Tierdarstellungen in großer Zahl als Logos Verwendung finden und die "kopulierenden Häschen" auch im Vergleich dazu keine das Alltägliche überragende Eigentümlichkeit aufweisen.Die Kombination Tiere/Herzen stellt darüber hinaus eine alltägliche Kombination für Handy-Logos dar, wie sich aus dem Anlagenkonvolut K 1 in der Parallelsache 5 U 148/03 ergibt.
In der Anlage K 1 des Parallelverfahrens 5 U 148/03 ist es komplett abgebildet ( "Terror" Nr. 201612 ).
Die Anlage K 1 und die Anlage K 1 aus dem Parallelverfahren 5 U 148/03 belegen, dass es zu allen Themen, die der Kläger für seine Logos verwendet, ähnliche Logos gibt, die z.T. sogar aufwendiger gestaltet sind als diejenigen des Klägers.